Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hypo-A.de veröffentlichten Website der hypo-A GmbH. Unter der vorgenannten Website betreiben wir einen Webshop zum Verkauf und Versand von Nahrungsergänzungsmitteln. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes barrierefrei zugänglich zu machen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
- einzelne PDF-Dokumente, die vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wurden.
- einzelne Bildbeschreibungen sind noch nicht vollständig vorhanden.
- einzelne interaktive Elemente sind noch nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
Die Beseitigung aller bekannten Mängel wird derzeit durchgeführt.
Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt. Ältere Inhalte werden nach und nach aktualisiert oder gelöscht.
Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns auf Barrieren hinweisen? Bitte richten Sie Ihr Feedback an unseren Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit:
hypo-A GmbH, Wiebke Ivens, Möllerung 9A, 23569 Lübeck, E-Mail: info@hypo-a.de
Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
Tel.: +49(0391) 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.
Zuletzt aktualisiert: 17.06.2025






























